Bericht des Aufsichtsrats der BSR für den Geschäftsbericht 2021

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand der Gesellschaft überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 12. März 2021 neu konstituiert und sich in vier ordentlichen Sitzungen über den ordnungsgemäßen Verlauf der Geschäfte umfänglich informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Aufsichtsrat durch regelmäßige Berichterstattung umfassend unterrichtet. Die Berichte und Aufsichtsratsunterlagen wurden ausführlich mit dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Berliner Stadtreinigung haben den Empfehlungen des von ihnen beschlosse­nen Corporate Governance Kodex der Berliner Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, entsprochen.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 weiter mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BSR auseinandergesetzt. Durch die Umsetzung der Corona-spezifischen Pandemiepläne des Unternehmens konnte die Leistungsfähigkeit der BSR sowohl in der Abfallwirtschaft, beim Betrieb der technischen Anlagen als auch in der Straßenreinigung aufrechterhalten werden. Der Aufsichtsrat hat in den Sitzungen des Jahres 2021 den Fortschritt des JUT Strategie- und Transformationsprozesses weiter begleitet und sich dabei mit den Themenfeldern Stoffstrom- und Anlagenstrategie, dem Projekt KliNe (Maßnahmen zur Erlangung der Klimaneutralität), Digitalisierung und Organisation sowie Kompetenz und Kultur befasst.

Im Rahmen der Beratungen und der Beschlussfassung zur Fortsetzung der Energieverwertung MHKW Ruhleben wurden im Aufsichtsrat die Thematik der Energie- und Wärmemärkte, deren aktuelle und zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen, mögliche zukünftige Geschäftsmodelle der BSR und Kooperationen mit Dritten und die klimabilanziellen Auswirkungen von verschiedenen Anlagenkonfigurationen sowie die Chancen und Risiken für die BSR und das Land Berlin untersucht und bewertet. Im Ergebnis hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. Juni 2021 dem Abschluss eines neuen Vertragswerkes mit Vattenfall zur Dampfverwertung zugestimmt. Im Aufsichtsrat wurde zudem die Studie zur mittelfristigen Gebührengestaltung der BSR in der Abfallwirtschaft erörtert. Die weitere Entwicklung des Standortes Hennickendorf war ebenfalls Gegenstand der Erörterungen und der Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich zudem intensiv mit dem Vorhaben BSR-Zentrale und dem aktuellen Sachstand zum Projekt Auftrags- und Tourenmanagement befasst. Das Projekt § 2b – Umstellung auf Gebühren – hat die Erstellung der Veranlagungs- und Leistungsfaktura für Abfall und Straßenreinigung zum Ende des Jahres 2021 erfolgreich abgeschlossen. Die aktuelle Phase des §2b-Projektes hat noch offene Aktivitäten aufgenommen, für die der Übergangszeitraum für die zwingende Anwendung des § 2b UStG bis zum 1. Januar 2023 genutzt wird. Die Kapitalanlagestrategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Personalentwicklung, das Compliance- und Risikomanagement sowie der Controlling-Bericht zum Unternehmensvertrag waren weitere Punkte der Beratungen im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat eine neue Fassung der Geschäftsordnung beschlossen und der Gewährträgerversammlung vorgeschlagen, die Satzung der BSR neu zu fassen. Die Entscheidung der Gewährträgerversammlung zur Satzung steht noch aus.

Unterstützt wurde der Aufsichtsrat durch den Wirtschafts- und den Personalausschuss. Der Wirtschafts- und der Personalausschuss tagten jeweils in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung im Jahr 2021.

Frau Stephanie Otto ist vom Aufsichtsrat für weitere fünf Jahre zur Vorstandsvorsitzenden und Herr Martin Urban ebenfalls für weitere fünf Jahre zum Vorstand wiederbestellt worden.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht wurden von der Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat umfassend beraten und zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde daraufhin festgestellt. An der Beratung nahmen die Abschlussprüfer teil. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat gefolgt, der eine entsprechende Empfehlung an die Gewährträgerversammlung zur Entscheidung abgegeben hat. Der Aufsichtsrat erteilte den Vorstandsmitgliedern Entlastung.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Personalräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR für die im Geschäftsjahr 2021 geleistete Arbeit und ihr Engagement seinen besonderen Dank aus und würdigt insbesondere die unternehmensweiten Anstrengungen zur Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie.

Stephan Schwarz
Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Vorsitzender des Aufsichtsrates der BSR
Stephan Schwarz Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Vorsitzender des Aufsichtsrates der BSR

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BSR Geschäftsbericht 2021