Bericht des Aufsichtsrates der BSR

für den Geschäftsbericht 2019

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand der Gesellschaft überwacht.

Der Aufsichtsrat hat sich in vier ordentlichen Sitzungen über den ordnungsgemäßen Verlauf der Geschäfte umfänglich informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Aufsichtsrat bzw. seine Vorsitzende durch regelmäßige Berichterstattung umfassend unterrichtet. Die vorgelegten Berichte und Aufsichtsratsunterlagen wurden mit dem Vorstand ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Berliner Stadtreinigung entsprachen den Empfehlungen des von ihnen beschlossenen Corporate Governance Kodex der Berliner Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit den möglichen Beiträgen der BSR zur Unterstützung der abfallpolitischen Zielsetzungen entsprechend des Entwurfs für das Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin (2020-2030) befasst und in diesem Kontext bereits die Implementierung eines Gebrauchtwarenkaufhauses der BSR und die Errichtung einer Speiserestevergärungsanlage durch das Beteiligungsunternehmen BRAL beschlossen. Der Aufsichtsrat hat sich u.a. umfassend über die Umsetzung der Pflicht-Biotonne zum 01.04.2019 informiert und sich mit einem modifizierten Geschäftsmodell für die Optimierung der Sperrmüllsammlung unter Verfolgung der Zielsetzung einer damit verbundenen Verbesserung der Stadtsauberkeit und Steigerung der Nutzerfreundlichkeit beschäftigt.

Zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind durch den Aufsichtsrat Budgets für die Planungen einer eigenen Dampfverwertungsturbine für das MHKW-Ruhleben und das Vorhaben einer BSR-Zentrale genehmigt worden. Im Geschäftsjahr 2019 ist das Pilotprojekt Grün weitergeführt und bis zum voraussichtlichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur dauerhaften Übernahme von Reinigungsaufgaben in festgelegten Parks und Waldflächen im Jahr 2020 verlängert worden. Der Aufsichtsrat hat zudem im Jahr 2019 zur Vermeidung von Steuerbelastungen für Tarifkunden dem Projekt zur Umstellung der bisherigen Abrechnung privatrechtlicher Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebührenbescheide mit Wirkung zum 01.01.2021 zugestimmt. Die Kapitalanlagenstrategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Personalentwicklung, die Ausbildungssituation, die Unternehmensrisiken waren weitere Gegenstände der Beratungen im Aufsichtsrat.

Unterstützt wurde der Aufsichtsrat durch den Wirtschafts- und den Personalausschuss. Der Wirtschafts- und Personalausschuss tagten jeweils in vier Sitzungen im Jahr 2019.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat umfassend beraten und zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde daraufhin festgestellt. An der Beratung nahmen die Abschlussprüfer teil. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat gefolgt, und er erteilte den Vorstandsmitgliedern Entlastung.

Frau Stephanie Otto ist mit Wirkung zum 1.10.2019 in den Vorstand berufen und zur Vorstandsvorsitzenden bestellt worden.

Herr Dr. Jan Stöß wurde als neues Mitglied des Aufsichtsrates der BSR bestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Personalräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR für die im Geschäftsjahr 2019 geleistete Arbeit und ihr Engagement seinen besonderen Dank aus.

Ramona Pop
Vorsitzende des Aufsichtsrates der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) AöR

BSR Geschäftsbericht 2019