Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
https://geschaeftsbericht.bsr.de/2025/

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2026 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 25.06.2026 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde erbracht durch ein externes Gutachten des Unternehmens Barrierefreiheit Umsetzen - Malekzadeh & Franzke GbR (https://www.barrierefreiheit-umsetzen.de).

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Barriere: Inhalte brechen bei Vergrößerung bis zu 400 Prozent nicht korrekt um.

Beschreibung: Bei Akkordeons gibt es an wenigen Stellen Darstellungsprobleme bei starker Vergrößerung. (Anforderung 9.1.4.10 Inhalte brechen um / EN 301 549)

Maßnahme: Die Darstellung wird so angepasst, dass auch bei einer Vergrößerung bis zu 400 Prozent eine gute Bedienung sichergestellt ist.

Zeitplan: Behebung bis Ende des Jahres 2026

 

Barriere: Eingesetzte Slider sind teilweise für Screenreader nicht oder schwer zugänglich.

Beschreibung: Bei den Slidern erscheinen alle Inhalte für den Screenreadernutzenden an einem Stück, keine sinnvolle Navigation über die Navigationstasten möglich (Anforderung 9.4.2.1 Name, Role, Wert / EN 301 549)

Maßnahme: Durch korrekte Einblendung der Sliderinhalte, werden diese mit der visuellen Darstellung übereinstimmen. Über die Navigationstasten können die Inhalte auch mit dem Screenreader gesteuert werden.

Zeitplan: Behebung bis Ende des Jahres 2026

 

Barriere: Überlappende Inhalte (Dialoge) teilweise für Screenreader- und Tastaturnutzende problematisch

Beschreibung: Bei der Funktion zur Bildvergrößerung werden die Inhalte nicht als korrekte Dialoge angezeigt, wodurch sehr lange Navigationswege für Tastatur- und Screenreadernutzende entstehen. (Anforderung 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge und 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedinung / EN 301 549)

Maßnahme: Die Funktion wird als Dialog umgesetzt, sodass der Fokus automatisch in den Zielbereich verschoben wird.

Zeitplan: Behebung bis Ende des Jahres 2026

 

Barriere: Der Cookie-Layer weist Barrieren auf.

Beschreibung: Fokus springt nach Interaktion mit Toggle-Schalter zum Seitenanfang. (Anforderung 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge / EN 301 549)

Maßnahme: Der Cookie-Layer wurde von einem Drittunternehmen eingekauft. Die Barrieren sind übermittelt. Ein Umsetzungszeitpunkt ist unbekannt.

Zeitplan: Die Barrieren sind übermittelt. Ein Umsetzungszeitpunkt ist unbekannt.

 

Feedbackmechanismus / Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

 

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)

Ringbahnstr. 96

12103 Berlin

Telefon: 030 7592 4900

barrierefreiheit@bsr.de

 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.


Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular