Bericht des Aufsichtsrats der BSR für den Geschäftsbericht 2020

Der Aufsichtsrat hat im Geschäfts­jahr 2020 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Ver­pflichtungen wahr­genommen und die Geschäfts­führung durch den Vorstand der Gesellschaft überwacht. Er hat sich in vier ordentlichen Sitzungen über den ordnungs­gemäßen Verlauf der Geschäfte umfänglich informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand im Rahmen seiner Zuständig­keiten den Aufsichts­rat bzw. seine Vorsitzende durch regelmäßige Bericht­erstattung umfassend unterrichtet. Die vorgelegten Berichte und Aufsichtsrats­unterlagen wurden mit dem Vorstand ausführlich beraten. Der Aufsichts­rat und der Vorstand der Berliner Stadt­reinigung entsprachen den Empfehlungen des von ihnen beschlossenen Corporate Governance Kodex der Berliner Stadt­reinigung, Anstalt öffentlichen Rechts.

Ramona Pop Vorsitzende des Aufsichts­rates der Berliner Stadt­reinigungs­betriebe (BSR) AöR

Grußwort von Ramona Pop

Der Aufsichts­rat hat sich im Geschäfts­jahr 2020 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BSR auseinander­gesetzt. Zur operativen Krisen­bewältigung haben die BSR früh­zeitig einen unternehmens­übergreifenden Krisenstab ein­gerichtet. Durch die Umsetzung eines corona­spezifischen Hygiene­konzepts des Unternehmens konnten sowohl die Infektions- als auch die Verdachts­fälle innerhalb der BSR-Belegschaft unter Kontrolle gehalten werden. Die Leistungs­fähigkeit der BSR sowohl in der Abfall­wirtschaft und beim Betrieb der tech­nischen Anlagen als auch in der Straßen­reinigung war deshalb jederzeit gegeben. Neben der operativen Krisen­bewältigung haben die BSR weitere voraus­schauende Maß­nahmen initiiert und umgesetzt. Dazu zählten u. a. der Aufbau eines Frühwarn­systems zur Mengen­entwicklung der Stoffströme in Berlin, die Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf die BSR-Gruppe und die Umsetzung entsprechender Sicherungs­maßnahmen sowie die Nutzung der Erfahrungen mit dem Fokus „Lernen aus der Krise“ für den weiteren Trans­formations­prozess. Der Aufsichtsrat hat in den Sitzungen des Jahres 2020 intensiv den Fortschritt des Strategie- und Trans­formations­prozesses begleitet. Er hat sich mit der strategischen Aus­richtung der BSR zur Unter­stützung der abfall­politischen Ziel­setzungen entsprechend dem Entwurf für das Abfall­wirtschafts­konzept des Landes Berlin (2020–2030) und der Gesamt­strategie „Saubere Stadt“ befasst. In diesem Kontext erfolgte am 8. August 2020 die Eröffnung des Gebraucht­waren­kaufhauses NochMall der BSR. Im Geschäfts­jahr 2020 ist das Pilot­projekt zur Park- und Forst­reinigung durch die BSR erfolgreich fortgesetzt worden. Durch die Änderung des Straßen­reinigungs­gesetzes vom 21. Juni 2020 wird die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungs­anlagen sowie landes­eigenen Wald­flächen mit besonderer Bedeutung für die Stadt­sauberkeit ab 2021 in eine Regel­leistung der BSR überführt.


Der Aufsichts­rat hat im Geschäfts­jahr 2020 die Gebühren­kalkulation 2021/2022 ein­schließlich der Wirtschafts- und Investitions­planung für diesen Zeit­raum behandelt und die Gebühren der BSR in der Periode 2021/2022 beschlossen. Zur Vermeidung der Umsatz­steuer­pflicht für hoheitliche Leistungen der BSR durch die Neu­regelung der Umsatz­steuer­pflicht gemäß § 2b UStG werden die BSR nach der im Jahr 2020 vom Abgeordneten­haus beschlossenen Neu­regelung des Berliner Betriebe-Gesetzes und auf Grundlage der vom Aufsichts­rat am 16. Dezember 2020 erlassenen Satzungen ab dem Jahr 2021 erstmalig Gebühren für den Bereich ihrer hoheitlichen Leistungen erheben. Der Aufsichts­rat hat sich im Jahr 2020 weiter mit der Zukunft der Dampf­verwertung des MHKW Ruhleben befasst. Im Geschäfts­jahr wurden im Aufsichts­rat zur Stärkung der Zukunfts­fähigkeit der BSR die Investitionen Auftrags- und Touren­management (ATM), Lade­infrastruktur für Elektro­fahrzeuge und Modernisierung der Unified Communication & Collaboration (UCC) beschlossen. Die Entwicklung des Standortes Hennickendorf war Gegen­stand der Erörterungen im Aufsichts­rat. Die Kapital­anlage­strategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Personal­entwicklung sowie das Compliance- und Risiko­management waren weitere Punkte der Beratungen im Aufsichtsrat.


Unterstützt wurde der Aufsichts­rat durch den Wirtschafts- und den Personal­ausschuss. Der Wirtschafts- und der Personal­ausschuss tagten im Jahr 2020 jeweils in vier ordentlichen Sitzungen und einer außer­ordentlichen Sitzung.


Der vom Vorstand aufgestellte Jahres­abschluss 2020 und der Lage­bericht wurden von der Wirt­schafts­prüfungs­gesellschaft BDO geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstan­dungen; der unein­geschränkte Bestätigungs­vermerk wurde erteilt.


Der Jahres­abschluss und der Lage­bericht wurden vom Aufsichts­rat umfassend beraten und zur Kenntnis genommen. Der Jahres­abschluss wurde daraufhin fest­gestellt. An der Beratung nahmen die Abschluss­prüfer teil. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahres­ergebnisses ist der Aufsichts­rat gefolgt und hat eine entsprechende Empfehlung an die Gewähr­träger­versammlung zur Ent­scheidung abgegeben. Der Aufsichts­rat erteilte den Vorstands­mitgliedern Entlastung.


Der Aufsichts­rat spricht dem Vorstand, den Personal­räten und allen Mit­arbeiter­innen und Mit­arbeitern der BSR für die im Geschäfts­jahr 2020 geleistete Arbeit und ihr Engagement seinen besonderen Dank aus und würdigt insbesondere das unter­nehmens­weite Corona-Krisen­management.

Ramona Pop
Vorsitzende des Aufsichtsrates der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) AöR

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