Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BSR auseinandergesetzt. Zur operativen Krisenbewältigung haben die BSR frühzeitig einen unternehmensübergreifenden Krisenstab eingerichtet. Durch die Umsetzung eines coronaspezifischen Hygienekonzepts des Unternehmens konnten sowohl die Infektions- als auch die Verdachtsfälle innerhalb der BSR-Belegschaft unter Kontrolle gehalten werden. Die Leistungsfähigkeit der BSR sowohl in der Abfallwirtschaft und beim Betrieb der technischen Anlagen als auch in der Straßenreinigung war deshalb jederzeit gegeben. Neben der operativen Krisenbewältigung haben die BSR weitere vorausschauende Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Dazu zählten u. a. der Aufbau eines Frühwarnsystems zur Mengenentwicklung der Stoffströme in Berlin, die Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf die BSR-Gruppe und die Umsetzung entsprechender Sicherungsmaßnahmen sowie die Nutzung der Erfahrungen mit dem Fokus „Lernen aus der Krise“ für den weiteren Transformationsprozess. Der Aufsichtsrat hat in den Sitzungen des Jahres 2020 intensiv den Fortschritt des Strategie- und Transformationsprozesses begleitet. Er hat sich mit der strategischen Ausrichtung der BSR zur Unterstützung der abfallpolitischen Zielsetzungen entsprechend dem Entwurf für das Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin (2020–2030) und der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ befasst. In diesem Kontext erfolgte am 8. August 2020 die Eröffnung des Gebrauchtwarenkaufhauses NochMall der BSR. Im Geschäftsjahr 2020 ist das Pilotprojekt zur Park- und Forstreinigung durch die BSR erfolgreich fortgesetzt worden. Durch die Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vom 21. Juni 2020 wird die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit ab 2021 in eine Regelleistung der BSR überführt.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die Gebührenkalkulation 2021/2022 einschließlich der Wirtschafts- und Investitionsplanung für diesen Zeitraum behandelt und die Gebühren der BSR in der Periode 2021/2022 beschlossen. Zur Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht für hoheitliche Leistungen der BSR durch die Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b UStG werden die BSR nach der im Jahr 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Neuregelung des Berliner Betriebe-Gesetzes und auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2020 erlassenen Satzungen ab dem Jahr 2021 erstmalig Gebühren für den Bereich ihrer hoheitlichen Leistungen erheben. Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2020 weiter mit der Zukunft der Dampfverwertung des MHKW Ruhleben befasst. Im Geschäftsjahr wurden im Aufsichtsrat zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der BSR die Investitionen Auftrags- und Tourenmanagement (ATM), Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Modernisierung der Unified Communication & Collaboration (UCC) beschlossen. Die Entwicklung des Standortes Hennickendorf war Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat. Die Kapitalanlagestrategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Personalentwicklung sowie das Compliance- und Risikomanagement waren weitere Punkte der Beratungen im Aufsichtsrat.
Unterstützt wurde der Aufsichtsrat durch den Wirtschafts- und den Personalausschuss. Der Wirtschafts- und der Personalausschuss tagten im Jahr 2020 jeweils in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat umfassend beraten und zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde daraufhin festgestellt. An der Beratung nahmen die Abschlussprüfer teil. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat gefolgt und hat eine entsprechende Empfehlung an die Gewährträgerversammlung zur Entscheidung abgegeben. Der Aufsichtsrat erteilte den Vorstandsmitgliedern Entlastung.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Personalräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR für die im Geschäftsjahr 2020 geleistete Arbeit und ihr Engagement seinen besonderen Dank aus und würdigt insbesondere das unternehmensweite Corona-Krisenmanagement.